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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung des Webservices Intrawis

1. Geltung

Diese Bedingungen gelten ausschließlich für die Nutzung des Webservices Intrawis der proserv GmbH Computer und Datentechnik, im Folgenden proserv GmbH genannt . Sie werden mit Auftragserteilung bzw. Vertragsabschluß wirksam. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn die proserv GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Definitionen

Der Webservice Intrawis (im Folgenden Intrawis genannt) umfasst Dienstleistungen zur Speicherung und Verarbeitung von elektronischen Daten durch die proserv GmbH für den Auftraggeber. Die Verarbeitung kann Datenspeicherung, Datenarchivierung, Datenkonvertierung, Verarbeitung, Generierung, Signierung und Versand von Dokumenten, Empfang und Versand von Daten sowie der damit verbundenen und anderer Dienstleistungen beinhalten. „Kunde“ ist der jeweilige Vertragspartner der proserv GmbH zur Nutzung von zentralen Internetdiensten.

3. Vertragsschluss

Das Vertragsverhältnis kommt aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung des Kunden unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars (auch Fax, elektronische Formulare oder Webformulare), Angebot oder gesondertem Vertrag und der Annahme der Beauftragung durch schriftliche Bestätigung (auch per eMail, Fax oder Meldung einer WebAnwendung) von der proserv GmbH zustande.

4. Leistungen der proserv GmbH

Intrawis wird Kunden zur Verfügung gestellt, um elektronische Daten zu speichern, weiterzuverarbeiten, zu generieren, zu versenden und zu empfangen, und/oder um weitere Verarbeitung der Daten durch Intrawis vornehmen zu lassen.

a) Speicherung / Vorhaltung von Daten

Die Speicherung und Vorhaltung von elektronischen Daten über Intrawis erfolgt im Auftrag des Kunden. Die Übertragung vom Kunden zu Intrawis erfolgt verschlüsselt. Eine unverschlüsselte Übertragung wird nicht unterstützt. Die Verfügbarkeit des Zugriffs auf die gespeicherten Daten ist abhängig von der generellen Verfügbarkeit der Intrawis Plattform. Zur Vermeidung von Datenverlusten werden die zur Speicherung beauftragten Daten im Server Rechenzentrum regelmäßig gesichert.

b) Konvertierung von Daten

Die Konvertierung von Daten erfolgt im Auftrag des Kunden. Da die proserv GmbH keine Haftung für die Richtigkeit von Daten, die der Konvertierung zugeführt werden, übernehmen kann, haftet die proserv GmbH auch nicht für die Richtigkeit, Kompatibilität und Vollständigkeit der Konvertierungsergebnisse.

c) Anwendungen

Intrawis stellt im Rahmen von Produktpakete eine Reihe von kostenfreie Anwendungen zur Verfügung. Individuelle Anpassungen, die über die vorgesehenen Einstellmöglichkeiten hinaus gehen, sind nicht möglich. Individuelle Anpassungen sind möglich und kostenpflichtig. Anpassungen werden als eigene, propritäre Anwendungen in Intrawis integriert. Welche Anwendungen im Rahmen eines Produktpaketes verfügbar sind, ist der aktuellen Produkt- und Preisübersicht unter www.intrawis.com zu entnehmen.

d) Signaturerstellung - Signaturprüfung

Die Erstellung einer Signatur erfolgt im Auftrag und im Namen des jeweiligen Kunden der proserv GmbH. Die Beauftragung ist auf die Unterzeichnung der zur Verfügung gestellten Dokumente und/oder Dateien beschränkt. Die proserv GmbH unternimmt keine inhaltliche Prüfung der Dokumente und ist zu einer solchen Prüfung auch nicht berechtigt.

Die proserv GmbH leitet zum Zweck der Signierung die Daten an die Firma AuthentiDate weiter. AuthentiDate erstellt die Signaturen (signiert) mittels eigener Signaturkarten. Diese Signaturkarten beinhalten ein personenneutrales Pseudonym, d.h. in der jeweils erstellten Signatur ist das Pseudonym ersichtlich und wird, z.B. bei Prüfberichten ausgewiesen. Alle erstellten Signaturen verfügen über ein einschränkendes Attributszertifikat, welches die Gültigkeit der jeweiligen Signatur ausschließlich auf den Zweck des Signaturdienstes beschränkt.

Das Ergebnis der Prüfung (Verifikation) einer Signatur beruht ausschließlich auf der Auskunft des jeweiligen Ausstellers des Zertifikats, welches entweder der Kunde oder die proserv GmbH zur Erstellung der elektronischen Signatur verwendet hat. Die proserv GmbH ist ausschließlich Übermittler dieser Information. Die proserv GmbH weist darauf hin, dass die Verifikation von Signaturen von der Verfügbarkeit und technischen Kompatibilität von Auskunftsdiensten des jeweiligen Ausstellers des Zertifikats, welches zur Erstellung der Signatur verwendet wurde, abhängt.

e) Technischer Service

Technischer Support wird über die zentrale E-Mailadresse support@intrawis.com zur Verfügung gestellt. Die proserv GmbH bleibt das Recht vorbehalten, ergänzend einen technischen Service als Telefonsupport über eine kostenpflichtige Rufnummer zu erbringen. Wartungsleistungen werden seitens der proserv GmbH im Rahmen der Beauftragung nicht zur Verfügung gestellt.

5. Leistungseinschränkung

Intrawis ist als kontinuierlicher Webservice ausgelegt und wird entsprechend betrieben, weiterentwickelt und gewartet. Dennoch kann es geplant oder ungeplant zu Leistungseinschränkungen kommen.

a) Abhängigkeit von externen Diensten

Die proserv GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass die Verfügbarkeit des Dienstes auch von den individuellen Einrichtungen und Kommunikationsverbindungen, Diensten und externen Servern, z.B. Amazon Web Services, Aussteller von elektronischen Zertifikaten, Mailserver, Internetleitungen, o.ä. abhängig ist. Ausfälle, die aufgrund dieser Einrichtungen und Verbindungen oder Verbindungswegen entstehen, können der proserv GmbH nicht zugerechnet werden.

b) Geplante Wartungsarbeiten / Wartungsfenster

Die proserv GmbH hat das Recht unangekündigt Wartungsarbeiten, Upgrades oder Umbauten durchzuführen, die nur zu geringfügigen Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit des Webservices führen können. Regelmäßige Wartungsarbeiten, welche mehr als geringfügige Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit des Webservices verursachen, werden von der proserv GmbH spätestens einen Tag vorher angekündigt. Die Mitteilung erfolgt an die hinterlegte technische E-Mailadresse des Kunden gesendet.

6. Erneute Leistungserbringung

Die proserv GmbH ist berechtigt, fehlerhafte Leistungen durch erneute Leistungserbringung zu korrigieren. Aufgrund unerheblicher, insbesondere kurzfristig nachgebesserter oder erneut bzw. nachträglich erbrachter Leistungen kann der Kunde die Vergütung nicht, auch nicht teilweise, verweigern.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

Folgende Mitwirkungspflichten des Kunden sind elementarer Bestandteil des Vertrages:

a) Anlieferung der Daten

Der Kunde ist verpflichtet die Daten elektronisch an Intrawis zu übertragen. Die Kosten der Anlieferung auf Kundenseite (Internetanschluss, Übertragungsgebühren etc.) werden vom Kunden getragen und sind nicht Bestandteil der Dienstleistung. Die maximale physische Größe je Datei beträgt 30 Megabyte (MB); auf vorherige Anfrage und nach gesonderter Vereinbarung können auch größere Dateien verarbeitet werden.

b) Viren, Trojaner & „Malicious Code“

Der Kunde ist verpflichtet alle übermittelten Daten vor Übersendung auf Viren, Trojaner, etc. zu prüfen (z.B. durch Virenscanner etc). Die proserv GmbH behält sich das Recht vor, Daten, die durch automatische Virenschutzprogramme, o.ä., als kritisch, gefährlich oder unbekannt eingestuft werden, zurückzuweisen, bzw. zum Schutz des Gesamtsystems, zu löschen.

c) Unterrichtungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, die proserv GmbH unverzüglich über etwaige Störungen des Betriebsablaufs zu informieren, damit diese von der proserv GmbH behoben werden können, und seinerseits alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um weiteren Störungen und Datenverlusten vorzubeugen.

d) Datensicherungspflicht

Insbesondere ist der Kunde auch verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen, dass die ursprünglich gespeicherten Daten oder Programme mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Intrawis stellt insofern keinen Ersatz für die lokale Datensicherung des Kunden dar.

e) Ordnungs- und bestimmungsgemäße Benutzung des Dienstes

Der Kunde ist verpflichtet alle Dienstleistungen, die im Rahmen des jeweiligen Vertrages unmittelbar oder mittelbar durch die proserv GmbH erbracht werden nur für den jeweilig bestimmungsgemäßen Zweck und Einsatzbereich der Dienstleistung / des Webservices zu verwenden. Wird im Rahmen des Vertrages an den Kunden ein übertragbares Benutzungsrecht an Dritte (z.B. an Empfänger von signierten Daten) gewährt, ist der Kunde verpflichtet auch den jeweiligen Anwender anzuhalten den Dienst/die Software nur im gleichen Sinne einzusetzen. Jeder Anwender ist verpflichtet zu prüfen, ob die genutzte Dienstleistung für den jeweilig beabsichtigten Anwendungsfall (z.B. Geschäftsprozesse) und Land in, bzw. für den die Anwendung eingesetzt werden soll, geeignet erscheint und die ggf. geltenden gesetzlichen Bestimmungen dies zulassen. Eine Haftung der proserv GmbH bei nicht sachgerechtem Einsatz ist in jedem Fall ausgeschlossen.

f) Vertrauliche Behandlung der Zugangsdaten

Wurden dem Kunden zur Benutzung des Webservices individuelle Zugangsdaten (oder gleichwertige Identifikationslösungen) zur Verfügung gestellt, ist der Kunde verpflichtet diese Daten vertraulich zu behandeln, sie keinem unautorisierten Dritten zur Verfügung zu stellen und die proserv GmbH sofort und unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten unautorisierten Dritten zur Kenntnis gelangt sind. Die proserv GmbH wird in diesem Fall neue Zugangsdaten zu Verfügung stellen und behält sich das Recht vor, diese Leistung bei Verschulden durch den Kunden gesondert in Rechnung zu stellen.

g) Ausgleich der Zahlungsverpflichtung

Der Kunde ist verpflichtet die Gebühren gemäß Vertrag/Bestellung rechtzeitig und in voller Höhe zu entrichten.

8. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Preisanpassungen

Die erbrachten Dienstleistungen werden dem Kunden entsprechend der vertraglichen Vereinbarung in Höhe der vereinbarten Gebühren auf elektronischem Wege in Rechnung gestellt. Der Kunde ist damit einverstanden, elektronische Rechnungen zu empfangen.
Wurde eine Mindestgebühr vereinbart, werden entweder nur die jeweilige Mindestgebühr, oder bei Überschreitung von Begrenzungen zusätzlich in Anspruch genommene Transaktionen zum Ende der Abrechnungsperiode in Rechnung gestellt. Es gelten die in der aktuellen Preisliste unter www.intrawis.com genannten Gebührensätze.

Die Transaktionspreise für die Signierung von Dokumenten basieren auf einer maximalen Datenobjektgröße von 1024 KB je Transaktion. Überschreitet ein Datenobjekt diese maximale Größe, wird entsprechend der maximalen Größe ein Vielfaches berechnet.

Alle Zahlungen sind innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Die proserv GmbH ist berechtigt, die vertraglichen Leistungen bis zum Ausgleich überfälliger Forderungen einzustellen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der ersten Mahnung zahlt und in der Mahnung auf die Leistungseinstellung hingewiesen wurde. Dies entbindet den Kunden nicht von der Zahlungsverpflichtung für den unterbrochenen Zeitraum. Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Zahlung in Verzug, werden sofort alle noch ausstehenden Grundgebühren bzw. Zahlungen bis zum vertraglich vereinbarten Ende der jeweiligen Laufzeit des Vertrages fällig. In diesem Fall ist die proserv GmbH auch berechtigt das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Bestreitet der Kunde die Nachfrage der berechneten Leistungen, so zahlt er alle unbestrittenen Beträge – insbesondere die jeweilige Grundgebühr – an die proserv GmbH .

Im Falle einer fristlosen Kündigung wird das Kundenkonto und alle damit verbundenen Daten nach 14 Tagen vollständig gelöscht. Der vorherige Export der Daten durch die proserv GmbH ist kostenpflichtig und muss vom Kunden vor Ablauf der 14 Tage beauftragt werden., nachdem Die proserv GmbH dem Kunden ein Angebot für den Export unterbreitet hat. Die Kosten für den Export sind zahlbar im Voraus.

Tarifänderungen werden frühestens zu Beginn des Folgemonats nach ihrer Mitteilung wirksam. Bei Tariferhöhungen kann der Kunde vor Inkrafttreten der Änderung von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen und sein Kundenkonto ohne Einhaltung mit einer Frist löschen lassen.

9. Urheber und Nutzungsrechte

Wurde dem Kunden zur Benutzung des Dienstes eine Software zur Verfügung gestellt, ist der Kunde verpflichtet die jeweiligen Lizenzbestimmungen der Software zu beachten, die ihm bei Übergabe der Software bzw. zur Nutzung des Dienstes, zur Verfügung gestellt werden.

Der Kunde erhält durch vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung das übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrecht an der Nutzung des Dienstes entsprechend dem auf der jeweiligen Website definierten Umfang. Das Nutzungsrecht ist dabei auf die Nutzung im Geschäftsbetrieb für eigene interne Geschäftszwecke beschränkt.

Der Kunde darf das Nutzungsrecht für die Signaturprüfung insoweit auf seine Anwender übertragen, dass die vom Kunden an den Anwender versandten elektronisch signierten Dokumente auf ihre Echtheit geprüft werden können. Dieses Nutzungsrecht gilt auch über die Vetragsdauer hinaus.

10. Datenschutz

Die Vertragsparteien sind verpflichtet, vertrauliche und schutzwürdige Angelegenheiten der anderen Partei, die ihr aus oder im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit anvertraut oder bekannt werden, geheim zu halten und nicht für fremde Zwecke, sondern nur zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung im Rahmen der beauftragten Dienste zu verwenden und die vertraulichen Informationen ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei weder zu veröffentlichen noch einem Dritten zugänglich zu machen.

Die proserv GmbH wird Daten des Kunden in maschinenlesbarer Form für Zwecke der Vertragsdurchführung verarbeiten. Die Parteien werden die jeweils einschlägigen, den Datenschutz betreffenden gesetzlichen Regelungen beachten und nur entsprechend verpflichtete Mitarbeiter zur Leistungserfüllung einsetzen.

Sämtliche Daten, die in der Amazon S3 Cloud abgelegt werden, werden verschlüsselt abgespeichert. Zur zusätzlichen Sicherheit hat jeder Mandant einen eigenen Schlüssel.

Für die Behandlung  des Datenschutzes und der Sicherheit hat die proserv GmbH fest Regeln aufgestellt, die man auf der Website unter Datenschutz nachlesen kann.

11. Haftung und Haftungsfreistellung

Für Schäden des Kunden haftet die proserv GmbH nur, soweit ihr oder deren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Darüber hinaus haftet die proserv GmbH nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sofern Intrawis im medizinischen Bereich eingesetzt wird.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie leichter und grober Fahrlässigkeit solcher Erfüllungsgehilfen, die keine leitenden Angestellten sind, haftet die proserv GmbH nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Eine Haftung für Folgeschäden wie z.B. entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige mittelbare Schäden ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die proserv GmbH übernimmt keine Haftung für Installations- oder Bedienungsfehler oder mangelnde Datensicherung seitens des Kunden oder des Anwenders. Die proserv GmbH haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten oder Programmen, sofern sie deren Verlust nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

In keinem Fall haftet die proserv GmbH für die inhaltliche Richtigkeit signierter Daten. Der Kunde stellt die proserv GmbH von allen Ansprüchen frei, die aufgrund der signierten Daten seitens der Empfänger derselben gegen die proserv GmbH gerichtet werden. Eine direkte oder indirekte Haftung der proserv GmbH bei nicht sachgerechtem Einsatz, auch im Sinne des Abschnitt 7 Absatz f), ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der Mitarbeiter der proserv GmbH .
Die hier genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern die proserv GmbH aufgrund der Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes oder anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist.

12. Vertragslaufzeit und Kündigung

Wenn nicht anderweitig schriftlich vereinbart, kann der Vertrag von jedem Vertragspartner jederzeit auf Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Bereits für die Vertragslaufzeit bzw. den Abrechnungszeitraum bezahlte Gebühren  werden nicht erstattet.

Wird der Vertrag gekündigt, ist der Kunde verpflichtet, alle gespeicherten Daten über die Webservice Zugangsschnittstelle auf seine lokalen Systeme zu kopieren und selbst für eine ordnungsgemäße Speicherung und Vorhaltung zu sorgen. Die Verpflichtung für die proserv GmbH , die Daten im Auftrag des Kunden vorzuhalten, endet spätestens 14 Tage nach Beendigung des Vertrages.

Wurde ein Export der Daten vereinbart, kann die proserv GmbH auf Anforderung des Kunden die archivierten Daten auf einem handelsüblichen Datenträger (CD, DVD, Bluray, Band, o.ä.) zur Verfügung stellen. Diese Leistung ist kostenpflichtig und wird von der proserv GmbH gesondert angeboten.

Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um die gleiche Vertragslaufzeit.

13. Höhere Gewalt

Können durch Einwirkung höherer Gewalt, z.B. Krieg oder Unruhe, Naturkatastrophen oder Feuer, Epidemien oder Quarantäne, Streik oder Aussperrung, Maßnahmen der Regierung oder ähnliche Umstände vertragliche Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder sonst nicht vertragsgemäß erfüllt werden, so ist die betreffende Vertragspartei im Umfang der Einwirkung von der Einhaltung dieser Verpflichtung befreit.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne der obigen Bestimmungen der Allgemeinen Liefer und Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt sie die Wirksamkeit der anderen Bedingungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist notfalls durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Klausel weitestgehend entspricht.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht; die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Karlsruhe.


Stand: 25.02.2011